Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Beschreibung
Die Tätigkeit von Bestattern, Steinmetzen und sonstigen Gewerbetreibenden auf dem gemeindlichen Friedhof kann eine vorherige Zulassung durch die Gemeinde erfordern. Konkrete Informationen zu den eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anzeigen erhalten Sie von der jeweiligen Gemeinde bzw. dem für Sie zuständigen einheitlichen Ansprechpartner.
Dort können Sie auch erfahren, welche Zulassungsvoraussetzungen (beispielsweise Sachkunde, Eignung, Zuverlässigkeit) konkret bestehen, wie das Verfahren abgewickelt wird, welche Nachweise erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlagen
- Benutzungssatzung für den Friedhof
- Art. 24 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- Art. 7 Bestattungsgesetz (BestG)
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 19.09.2025